Beiträge ab 2026 und Aufnahmeantrag
Aktive Mitglieder
-
Einzelmitglied 240 EUR
Erstes Mitglied der Familie
-
Einzelmitglied 210 EUR
Zweites Mitglied der Familie
-
19 - 27-jährige Auszubildende 105 EUR
Mit Eltern oder Großeltern im Club
-
19 - 27-jährige Auszubildende 140 EUR
Ohne Eltern oder Großeltern im Club
-
Jugendliche von 14 bis 18 Jahre 70 EUR
Mit Elternteil oder Großeltern im Club (Vollmitgliedschaft)
-
Kinder bis 14 Jahre beitragsfrei
Mit Elternteil oder Großeltern im Club (Vollmitgliedschaft)
-
Jugendliche bis 18 Jahre 120 EUR
Ohne Elternteil oder Großeltern im Club
-
Maximaler Familienbeitrag 480 EUR
-
Zweitmitgliedschaft 100 EUR
-
Schnupperjahr bis einschließlich 18. Lebensjahr 0,00 EUR
Inaktive Mitglieder
Die Kostenregelungen (Hallengebühren, Bälle, Absagen etc.) und die Auflagen für Mannschaftsmeldungen für Jugend- und Seniorenmannschaften für die Winter- und Sommersaison sind in einem Vorstandsbeschluss geregelt. Mannschaftsführer, aber auch alle Mitglieder, die detaillierte Informationen hierzu wünschen, können sich an den Vorstand wenden, um den aktuellen Stand der Regelungen zu erfahren.
Eine Zweitmitgliedschaft im TCOH kann erfolgen, wenn der/die Antragsteller/in eine Erstmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein besitzt.
Diese Erstmitgliedschaft muss eine aktive Mitgliedschaft sein. Bei einer passiven, inaktiven Mitgliedschaft mit einem reduzierten Mitgliedsbeitrag ist die Zweitmitgliedschaft mit einem reduzierten Jahresbeitrag im TCOH nicht möglich.Die Erstmitgliedschaft ist jedes Jahr vom Mitglied nachzuweisen.
Jedes aktive Mitglied, Erwachsene und Jugendliche ab dem 14 Lebensjahr, ist verpflichtet, Eigenleistung für den Verein zu erbringen. Für jede nichtgeleistete Stunde ist ein Ersatzbetrag vom Mitglied zu bezahlen. Der Betrag für jede nicht geleistete Stunde wird vom Vorstand beschlossen (seit dem Jahr 2025 EUR 13,00) und ist dann ab dem darauffolgenden Jahr gültig. Es sind 8 Stunden pro Jahr zu leisten. Mitglieder, die in einem anderen Tennisverein die Vollmitgliedschaft und beim TCOH die Zweitmitgliedschaft besitzen, sind zur Eigenleistung von 4 Stunden im Jahr verpflichtet.
Anmerkungen:
Bei Wiedereintritt fällt der reguläre Beitrag an.
1. Als Familie im Sinne der Beitragsordnung gelten:
a) Ehepaare (1. und 2. Mitglied) und ggf. Kinder bis 27 Jahre
b) Einzelmitglieder und deren Kinder bis 27 Jahre
c) Mitglieder einer häuslichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft
2. Das Ausbildungsverhältnis muss schriftlich im Januar jeden Jahres nachgewiesen werden.
Aufnahmeantrag
Wer möchte, kann sich den Aufnahmeantrag hier als PDF runterladen.