Beiträge und Aufnahmeantrag

Inaktive Mitglieder

Eine Zweitmitgliedschaft im TCOH kann erfolgen, wenn der/die Antragsteller/in eine Erstmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein besitzt. Diese Erstmitgliedschaft muss eine aktive Mitgliedschaft sein. Bei einer passiven, inaktiven Mitgliedschaft mit einem reduzierten Mitgliedsbeitrag ist die Zweitmitgliedschaft mit einem reduzierten Jahresbeitrag im TCOH nicht möglich.Die Erstmitgliedschaft ist jedes Jahr vom Mitglied nachzuweisen.

Jedes aktive Mitglied, Erwachsene und Jugendliche ab dem 14 Lebensjahr, ist verpflichtet, Eigenleistung für den Verein zu erbringen. Für jede nichtgeleistete Stunde ist ein Ersatzbetrag vom Mitglied zu bezahlen. Der Betrag für jede nicht geleistete Stunde wird vom Vorstand beschlossen (seit dem Jahr 2023 EUR 11,00) und ist dann ab dem darauffolgenden Jahr gültig. Es sind 8 Stunden pro Jahr zu leisten. Mitglieder, die in einem anderen Tennisverein die Vollmitgliedschaft und beim TCOH die Zweitmitgliedschaft besitzen, sind zur Eigenleistung von 4 Stunden im Jahr verpflichtet.

Anmerkungen:

Bei Wiedereintritt fällt der reguläre Beitrag an.

1. Als Familie im Sinne der Beitragsordnung gelten:
a) Ehepaare (1. und 2. Mitglied) und ggf. Kinder bis 27 Jahre
b) Einzelmitglieder und deren Kinder bis 27 Jahre
c) Mitglieder einer häuslichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft

2. Das Ausbildungsverhältnis muss schriftlich im Januar jeden Jahres nachgewiesen werden.

 

Aufnahmeantrag

Wer möchte, kann sich den Aufnahmeantrag hier als PDF runterladen.

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